Allgemeine Bedingungen für die Ausgabe
der ZEHNER ENERGIE-Tankkarte
für den Bezug von Kraftstoffen
Die Firma ZEHNER ENERGIE GmbH ist bemüht, aber nicht verpflichtet, diese Zapfstellen immer betriebsbereit zu halten und behält sich vor, bei gegebener Wirtschaftslage die Einzelabgabe und/oder die Gesamtabgabe im Abrechnungszeitraum zu limitieren.
Der Kraftstoffbezug hat unter Beachtung der Bedienungsanleitung zu erfolgen. Die Tankanlagen müssen sorgfältig behandelt und der Kraftstoff darf nicht verschüttet werden. Rauchen ist untersagt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder der von ihm beauftragte Benutzer der Tankkarte verursacht. Schäden und Störungen sind unverzüglich der ZEHNER ENERGIE GmbH zu melden.
Der Karteninhaber erkennt vorbehaltlos die unter seiner Nummer registrierten Tankvorgänge und die daraus entstehenden Belastungen an.
Zur Verwendung der Karte ist deren Inhaber nur insoweit berechtigt, als er nach seinen jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sicher in der Lage ist, die durch die Kartenverwendung verursachten Forderungen vollständig und fristgemäß zu erfüllen.
Der Kaufpreis für die Kraftstoffbezüge ist an der Zapfsäule angegeben und auf dem ausgegebenen Verkaufsbeleg ausgewiesen. Er ist sofort fällig, wird jedoch vereinbarungsgemäß abgerechnet und per Bankeinzug vorgenommen. Für Deckung hat der Kunde zu sorgen. Scheitert der Bankeinzug, so ist die Firma ZEHNER ENERGIE GmbH berechtigt, ohne weitere Mitteilung, die Kundenkarte zu sperren und einzuziehen.
Der Tankkarteninhaber wird die Firma ZEHNER ENERGIE GmbH unverzüglich vom Wechsel der Wohn- bzw. Geschäftsadresse und einer etwaigen Veränderung der Bankverbindung benachrichtigen.
Die Tankkarte bleibt in jedem Fall Eigentum der Firma ZEHNER ENERGIE GmbH oder deren Rechtsnachfolger. Sie ist auf Verlangen zurückzugeben. Ein Verlust der Karte muß der Firma ZEHNER ENERGIE GmbH sofort gemeldet werden.
Der Karteninhaber verpflichtet sich, die Tankkarte mit aller Sorgfalt aufzubewahren. Für Schäden aus Verlust, unsachgemäßer Handhabung oder mißbräuchlicher Verwendung dieser Karte trägt der rechtmäßige Karteninhaber die volle Verantwortung.
Für jede vom Kunden beantragte Kartensperrung (Verlust mit Geheimcode), oder wegen Zahlungsausfall von ZEHNER ENERGIE GmbH veranlaßte Kartensperrung, wird eine Gebühr von Euro 5,- erhoben. Ebenso bei Verlust oder Beschädigung der Tankkarte.
Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraumes von beiden Seiten gekündigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Königshofen
ZEHNER ENERGIE GmbH
Bahnhofstr. 14
97631 Bad Königshofen
Telefon 09761/91 10-15
Telefax 09761/91 10-33